Wenn ihr eine AirPlus Karte nutzt, erhaltet ihr am Ende des Abrechnungszeitraums die AirPlus Abrechnung.
Diese bestehen aus der 1er (-1) und 2er (-2) Abrechnung. Grundsätzlich weist AirPlus für Flüge und Zugbuchungen auf den 1er Abrechnungen die Mehrwertsteuer im Namen der Leistungsträger aus. Sie gelten beim Finanzamt als vollwertiger Beleg und berechtigen formell zum Vorsteuerabzug. Dieser Vermerk ist auch auf der letzten Seite der AirPlus Abrechnung aufgeführt.
Lediglich für Buchungen, welche auf der AIDA (2er Abrechnung) Rechnung ohne Mehrwertsteuer auflaufen, werden Belege benötigt. Dies betrifft vor allem Hotelbuchungen. Auf dieser Abrechnung ist der Vermerk der Mehrwertsteuer im Namen der Leistungsträger nicht aufgeführt.
Kommentare
0 Kommentare
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.